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   BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94   

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https://dejure.org/1994,6373
BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94 (https://dejure.org/1994,6373)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1994 - 3 StR 537/94 (https://dejure.org/1994,6373)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 3 StR 537/94 (https://dejure.org/1994,6373)
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  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Der Senat weist darauf hin, daß konkrete Einzeltaten (hier etwa die Fälle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Einkäufe im November 1992 in der Gaststätte und um die Jahreswende 1992/1993 in Hamburg oder durch die von der Zeugin B. erlebten Einkaufsfahrten, vgl. BGH NStZ 1994, 496) festzustellen sind; Rechenoperationen auf Grund pauschaler Bekundungen genügen nicht ausreichend den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 393 und 352; BGH, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 sowie Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Der Senat weist darauf hin, daß konkrete Einzeltaten (hier etwa die Fälle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Einkäufe im November 1992 in der Gaststätte und um die Jahreswende 1992/1993 in Hamburg oder durch die von der Zeugin B. erlebten Einkaufsfahrten, vgl. BGH NStZ 1994, 496) festzustellen sind; Rechenoperationen auf Grund pauschaler Bekundungen genügen nicht ausreichend den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 393 und 352; BGH, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 sowie Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Der Senat weist darauf hin, daß konkrete Einzeltaten (hier etwa die Fälle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Einkäufe im November 1992 in der Gaststätte und um die Jahreswende 1992/1993 in Hamburg oder durch die von der Zeugin B. erlebten Einkaufsfahrten, vgl. BGH NStZ 1994, 496) festzustellen sind; Rechenoperationen auf Grund pauschaler Bekundungen genügen nicht ausreichend den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 393 und 352; BGH, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 sowie Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Durch die fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung und der Voraussetzungen des § 21 StGB bei den Angeklagten K. und D. sowie durch das fehlerhafte Verneinen der Voraussetzungen des § 30 a BtMG (vgl. BGHR BtMG § 30 I 1 Bande 1, 4) sind die Angeklagten unter den gegebenen Umständen nicht beschwert.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Der Senat weist darauf hin, daß konkrete Einzeltaten (hier etwa die Fälle des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch die Einkäufe im November 1992 in der Gaststätte und um die Jahreswende 1992/1993 in Hamburg oder durch die von der Zeugin B. erlebten Einkaufsfahrten, vgl. BGH NStZ 1994, 496) festzustellen sind; Rechenoperationen auf Grund pauschaler Bekundungen genügen nicht ausreichend den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 393 und 352; BGH, Beschluß vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 sowie Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94).
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
    Durch die fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung und der Voraussetzungen des § 21 StGB bei den Angeklagten K. und D. sowie durch das fehlerhafte Verneinen der Voraussetzungen des § 30 a BtMG (vgl. BGHR BtMG § 30 I 1 Bande 1, 4) sind die Angeklagten unter den gegebenen Umständen nicht beschwert.
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